Veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 08/2024 vom 28.08.2024
In Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie sind nach den §§ 47 d) und e) Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) alle Gemeinden, deren Gemeindegebiet im Einwirkbereich der im Rahmen der Lärmkartierung 2022 erfassten Hauptlärmquellen liegen, zur Erarbeitung eines Lärmaktionsplans (LAP) verpflichtet. Die Stadt Peitz/ Picnjo ist zur Lärmaktionsplanung an Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr verpflichtet. Gemäß der strategischen Lärmkartierung umfasst das Pflichtnetz in der Stadt Peitz/ Picnjo die B 168/Cottbuser Straße. Die Stadt Peitz/ Picnjo beabsichtigt im Zuge der vierten Stufe ihre bestehende Lärmaktionsplanung der dritten Stufe aus dem Jahr 2018 fortzuschreiben.
Der Entwurf des Lärmaktionsplanes (LAP) der vierten Stufe wird nun zur öffentlichen Beteiligung ausgelegt.
Den Einwohnern der Stadt Peitz/ Picnjo wird hiermit die Gelegenheit geben, sich im Rahmen der Lärmaktionsplanung zu Lärmproblemen bzw. Maßnahmenvorschlägen bezüglich des im Rahmen der Lärmkartierung untersuchten Straßenverkehrs einzubringen.
Die Offenlage erfolgt im Zeitraum vom 28.08.2024 bis 25.09.2024
digital unter https://www.peitz.de/Bekanntmachungen/LAP-Peitz
sowie analog im Amt Peitz - Ordnungsamt, Schulstraße 6, 03185 Peitz/ Picnjo, während folgender Zeiten:
- Montag, Donnerstag
- 08:30 Uhr – 15:30 Uhr
- Dienstag
- 08:30 Uhr – 18:00 Uhr
- Freitag
- 08:30 Uhr – 12:00 Uhr
Ihre Hinweise nehmen wir während der Dienstzeiten persönlich oder per E-Mail an ordnungsamt@peitz.de entgegen.
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Diese Bekanntmachung wurde im „Amtsblatt für das Amt Peitz/Amtske łopjeno za amt Picnjo mit seinen Gemeinden Drachhausen/Hochoza, Drehnow/Drjenow, Heinersbrück/Móst, Jänschwalde/Janšojce, Tauer/Turjej, Teichland/Gatojce, Turnow-Preilack/Turnow-Pśiłuk und der Stadt Peitz/Picnjo“, Ausgabe 10/2024 vom 28.08.2024, öffentlich bekannt gemacht.