Offenlage des Vorentwurfs zum Bebauungsplans der Stadt Peitz/Picnjo „Wohnbebauung Friedensstraße“
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der räumliche Geltungsbereich des Bauleitplans umfasst einen an der Friedensstraße gelegenen Bereich mit einer Größe von 5100 m². Der räumliche Geltungsbereich ist in der beigefügten Anlage dargestellt, der Bestandteil der Bekanntmachung ist. Ziel ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Errichtung von Einfamilien- und Reihenhäusern.