Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Gemeindevertretungen des Amtes Peitz haben in jeweils öffentlicher Sitzung am
06.02.2025 – Gemeinde Tauer,
11.02.2025 – Gemeinde Teichland,
13.02.2025 – Gemeinde Jänschwalde,
18.02.2025 – Gemeinde Heinersbrück,
26.02.2025 – Stadt Peitz,
28.02.2025 – Gemeinde Turnow-Preilack,
11.03.2025 – Gemeinde Drehnow,
(Gemeinde Drachhausen – noch offen),
den Entwurf des Gemeinsamen Flächennutzungsplans (GFNP) mit seinen Teilplänen und Begründung in der Fassung Januar 2025 gebilligt und den Landschaftsplan sowie Beiplan zur Kenntnis genommen.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit findet in Form einer öffentlichen Auslegung des Entwurfs statt. Der Planentwurf des GFNPs in der Fassung Januar 2025 mit seinen Teilplänen, dem Beiplan, der Begründung und dem Landschaftsplan sind
vom 03.04.2025 bis einschließlich 05.05.2025
unter folgendem Link für die Öffentlichkeit zugänglich:
https://my.hidrive.com/share/1-ex2pm7.u#login
Passwort: GFNP24
Weiterhin stehen über das zentrale Landesportal blp.brandenburg.de und bauleitplanung.brandenburg.de Informationen zu laufenden Vorhaben der kommunalen Bauleitplanung zur Verfügung.
Die Unterlagen liegen ebenfalls während der Auslegungsfrist im Bauamt des Amtes Peitz, Zimmer 2.20, Schulstraße 6 in 03185 während folgender Dienstzeiten:
Montag von 8:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Dienstag von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag von 8:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Hinweise, Bedenken und Anregungen zum Entwurf schriftlich oder nach telefonischer Terminvereinbarung während der Dienstzeiten zur Niederschrift vorgebracht werden.
Fragen zum Planentwurf können ebenfalls telefonisch unter Tel.-Nr.: 035601-38164 oder per E-Mail: schade@peitz.de gestellt werden. Es wird darum gebeten, Stellungnahmen elektronisch zu übermitteln.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gem. § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Gemäß § 3 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetztes (UmwRG) in einem Rechtsverfahren nach § 7 Abs. 2 des UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Umweltbezogene Informationen:
Für den Entwurf zum GFNP wurde gemäß § 2 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt und ein Umweltbericht erstellt. Der Umweltbericht enthält umweltrelevante Informationen zur Bestandsaufnahme und zur Bewertung des Umweltzustandes, zur Prognose sowie zur Bewertung der Auswirkungen der Planung sowie zu den geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen. Der Umweltbericht enthält zudem Aussagen zu folgenden Schutzgütern und deren Wechselwirkungen:
- Boden
- Wasser
- Klima/Luft
- Flora und Fauna
- Landschaft
- Mensch
- Kultur und sonstige Sachgüter
Zum vorangegangenen Planungsstand, dem Vorentwurf des GFNP, liegen außerdem Stellungnahmen von Behörden, Nachbargemeinden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit vor. Diese Stellungnahmen beziehen sich in Teilen auf die Umweltauswirkungen der Planung. Die Stellungnahmen wurden gemäß § 2 Abs. 3 BauGB in einer zusammengefassten Übersicht aufgenommen und für die Erarbeitung des GFNP-Entwurfs herangezogen. Die Stellungnahmen selbst sowie der Umgang mit den Stellungnahmen wird in dieser Übersicht dargestellt. Schlagwortartig lassen sich die umweltbezogenen Stellungnahmen zum GFNP-Vorentwurf wie folgt bezeichnen und gliedern:
Umweltkategorien Umweltbezogene Informationen
Wasser - Gewässerunterhaltung
- Drei-Seen-Konzept
- Rückverlegung der Malxe
- Hinweis auf wasserwirtschaftliche Beeinflussung durch den Tagebau Jänschwalde
- Hinweis auf Grundwasseranstiegsbereich des Tagebaus Jänschwalde
- Hinweis auf Wasserschutzgebiete
- Retentionsflächen
- Wasserrahmenrichtlinie
Biotopverbund - Biotopvernetzung
Fläche - Bergbaufolgelandschaft, Braunkohlenplan
- Inanspruchnahme von landwirtschaftlichen Flächen für Kompensationsmaßnahmen
- Hinweis auf bestehende Bergbauberechtigungen
Immissionsschutz - Genehmigungsbedürftige Anlagenstandorte
- vorbeugender Immissionsschutz
Wald - Waldfunktionen
- Kompensation für Waldumwandlung
Natur und Landschaft - Migrationskorridore zur Konfliktvermeidung von Artenschutz und Verkehrsinfrastruktur
- Berücksichtigung des Landschaftsplans
- Naturdenkmale
Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern eine Stellungnahme ohne Absender abgegeben wird, erhält der Verfasser keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Weitere Informationen sind dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“ zu entnehmen, welches mit ausliegt.