Die rechtskräftige Satzung über die Gestaltung des historischen Stadtkerns der Stadt Peitz/Picnjo (Gestaltungssatzung), in Kraft getreten am 16.06.2011, wird derzeit aktualisiert.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Peitz hat in öffentlicher Sitzung am 17.09.2025 den Entwurf der überarbeiteten Gestaltungssatzung in der Fassung vom September 2025 beschlossen.
Die Aufstellung der Gestaltungssatzung erfolgt gemäß § 87 Abs. 1 und 2 der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO).
Die Satzung gilt für das Gebiet des historischen Stadtkerns einschließlich Teile der ehemaligen Festungsanlagen, wie diese sich seit der Entstehung des Ortes entwickelt haben.
Der räumliche Geltungsbereich ist dem Lageplan (Anlage) zu entnehmen.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt gemäß § 87 Abs. 8 BbgBO in Form einer öffentlichen Auslegung des Satzungsentwurfs.
Die Unterlagen, die Gegenstand der öffentlichen Auslegung sind, werden
vom 03.11.2025 bis einschließlich 04.12.2025
veröffentlicht.
Ergänzend werden die Unterlagen im vorgenannten Zeitraum im Bauamt des Amtes Peitz, Zimmer 2.20, Schulstraße 6 in 03185 Peitz während folgender Dienstzeiten:
Montag 8:00 Uhr - 15:30 Uhr
Dienstag 8:00 Uhr - 18:00 Uhr
Mittwoch 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag 8:00 Uhr - 15:30 Uhr
Freitag 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
zu jedermanns Einsicht ausliegen.
Während dieser Auslegungsfrist können Hinweise, Bedenken und Anregungen zum Entwurf schriftlich oder nach telefonischer Terminvereinbarung während der Dienstzeiten zur Niederschrift vorgebracht werden.
Fragen zum Satzungsentwurf können ebenfalls telefonisch unter Tel.-Nr.: (035601)38164 oder per E-Mail: schade@peitz gestellt werden.
Es wird darum gebeten, Stellungnahmen elektronisch zu übermitteln.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben.
Hinweis zum Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 87 Abs. 8 BbgBO in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz (BbgDSG).
Weitere Informationen sind dem Formblatt Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung (Art. 13 DSGVO), welches mit veröffentlicht wird, zu entnehmen.
Peitz, den 29.10.2025
Norbert Krüger
Amtsdirektor