Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Baugesetzbuch)

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Teichland hat in öffentlicher Sitzung am 24.03.2026 den Entwurf der 1. Teil-Änderung des Bebauungsplanes „Ausbildungs- und Testfeld Watowainz“ der Gemeinde Teichland in der Fassung von Februar 2026 beschlossen und die dazugehörige Begründung inklusive Umweltbericht gebilligt.

Mit der 1. Teil-Änderung des Bebauungsplanes wird die bauplanungsrechtliche Grundlage für die Errichtung und zum Betrieb einer PV-Freiflächenanlage innerhalb des Geltungsbereichs geschaffen.

Der räumliche Geltungsbereich des Bauleitplans umfasst eine Fläche von rund 12,9 ha im Ortsteil Bärenbrück der Gemeinde Teichland und befindet sich ca. 1,5 km nördlich der Ortslage Bärenbrück, direkt südöstlich des Betriebsgeländes der Kraftwerks Jänschwalde. Der Geltungsbereich ist im beigefügten Kartenausschnitt dargestellt, der Bestandteil dieser Bekanntmachung ist.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit findet in Form einer öffentlichen Auslegung des Planentwurfes statt. Die Unterlagen, die Gegenstand der öffentlichen Auslegung sind, können vom

 

04.05.2026 bis einschließlich 08.06.2026

unter nachfolgendem Link eingesehen werden:

https://hidrive.ionos.com/share/062q3gq2av

 

Die Unterlagen liegen zusätzlich während der Auslegefrist im Bauamt des Amtes Peitz, Zimmer 2.20, Schulstraße 6 in 03185 während folgender Dienstzeiten:

Montag           von 8:00 Uhr bis 15:30 Uhr

Dienstag         von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Mittwoch         von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstag     von 8:00 Uhr bis 15:30 Uhr

Freitag            von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Während der Auslegefrist können von jedermann Hinweise, Bedenken und Anregungen zum

Vorentwurf schriftlich oder nach telefonischer Terminvereinbarung während der Dienstzeiten zur Niederschrift vorgebracht werden. Fragen zum Planvorentwurf können ebenfalls telefonisch unter Tel.-Nr.: 035601-38164 oder per E-Mail: schade@peitz.de gestellt werden. Es wird darum gebeten, Stellungnahmen elektronisch zu übermitteln.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gem. § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind in Form des Umweltberichts (Teil der Begründung), als Fachgutachten sowie als Stellungnahmen der beteiligten Fachbehörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu folgenden Themen verfügbar und sind mit veröffentlicht:

Fläche:
Aussagen zur Versiegelung

Schutzgut Boden:
Auswirkungen hinsichtlich möglicher Verdichtung und Versiegelung; Maßnahmen zum Bodenschutz

Schutzgut Wasser:
Einschätzung zu den Auswirkungen auf den lokalen Wasserhaushalt und des Grundwassers;

Schutzgut Klima und Luft:
Einschätzungen zu Auswirkungen auf das Mikroklima;

Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt:
Untersuchung der Vorkommen von und Auswirkungen auf die Lebensräume der Tierarten (hierzu vor allem: Brutvögel, Amphibien, Reptilien, Säugetiere); Biotoptypenkartierung; Auswirkungen auf die Pflanzen; Betroffenheit von Schutzgebieten

Schutzgut Orts- und Landschaftsbild:
Einschätzung der Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild unter Berücksichtigung der anthropogenen Vorbelastung

Schutzgut Menschen:
Auswirkungen auf die erholungsbezogenen Nutzungsmöglichkeiten; Untersuchung zur eventuellen Blend- und Störwirkung

Schutzgut Kultur und sonstige Sachgüter:
Keine Belange berührt

Eingriff in Natur und Landschaft:
Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung erheblicher Umweltauswirkungen; kein Kompensationserfordernis

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern eine Stellungnahme ohne Absender abgegeben wird, erhält der Verfasser keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Weitere Informationen sind dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“ zu entnehmen, welches mit ausliegt.

Adresse Ort der Ausführung

Anlagen