Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der räumliche Geltungsbereich des Bauleitplans umfasst einen an der Friedensstraße gelegenen Bereich mit einer Größe von 5100 m². Der räumliche Geltungsbereich ist in der beigefügten Anlage dargestellt, der Bestandteil der Bekanntmachung ist. Ziel ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Errichtung von Einfamilien- und Reihenhäusern.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit findet in Form einer öffentlichen Auslegung des Planentwurfes statt. Die Unterlagen, die Gegenstand der öffentlichen Auslegung sind, können vom
26.02.2026 bis einschließlich 27.03.2026
eingesehen werden.
Die Unterlagen liegen zusätzlich während der Auslegefrist im Bauamt des Amtes Peitz, Zimmer 2.20, Schulstraße 6 in 03185 während folgender Dienstzeiten:
Montag von 8:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Dienstag von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag von 8:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Während der Auslegefrist können von jedermann Hinweise, Bedenken und Anregungen zum Vorentwurf schriftlich oder nach telefonischer Terminvereinbarung während der Dienstzeiten zur Niederschrift vorgebracht werden. Fragen zum Planvorentwurf können ebenfalls telefonisch unter Tel.-Nr.: 035601-38164 oder per E-Mail: schade@peitz.de gestellt werden. Es wird darum gebeten, Stellungnahmen elektronisch zu übermitteln.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gem. § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern eine Stellungnahme ohne Absender abgegeben wird, erhält der Verfasser keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Weitere Informationen sind dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“ zu entnehmen, welches mit ausliegt.
Anlagen:
01 - Geltungsbereich
02 - Planzeichnung
03 - Begründung
04 - Informationspflichten bei der Öffentlichkeitsbeteiligung