Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Peitz hat in der öffentlichen Sitzung am 02.09.2024 den Entwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplans der Stadt Peitz „Gewerbegebiet zwischen der (ehem.) B97 und der (ehem.) Eisenbahn“ einschließlich der zugehörigen Begründung in der Fassung vom August 2024 gebilligt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Anlass der Planänderung ist die Entwicklung eines Logistikstandorts, wofür eine größere und ungeteilte Fläche benötigt wird.

Wesentliche Planänderung ist die Aufhebung der den Bereich teilenden Planstraße.

Der räumliche Geltungsbereich der Planänderung umfasst eine Fläche im nördlichen Bereich des Gewerbegebiets Gubener Vorstadt, eingefasst von den Straßen „Gubener Vorstadt Ausbau“ und „Gewerbepark“. Die Lage des Geltungsbereichs ist im beigefügten Kartenausschnitt dargestellt, der Bestandteil dieser Bekanntmachung ist.

Die Planänderung erfolgt im Verfahren nach § 13 b BauGB ohne Umweltprüfung.

Entsprechend § 13 Abs. 3 BauGB wird

-    vom Umweltbericht nach § 2a BauGB,

-    von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie

-    von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB

abgesehen; § 4c BauGB zur Überwachung (Monitoring) ist nicht anzuwenden.

Die Unterlagen, die Gegenstand der öffentlichen Auslegung sind, werden

     vom 07.10.2024 bis einschließlich 08.11.2024

veröffentlicht.

Weiterhin stehen über das zentrale Landesportal blp.brandenburg.de und bauleitplanung.brandenburg.de Informationen zu laufenden Vorhaben der kommunalen Bauleitplanung zur Verfügung.

Die Unterlagen liegen zusätzlich während der Veröffentlichungsfrist im Bauamt des Amtes Peitz, Zimmer 2.7, Schulstraße 6 in 03185 Peitz während folgender Dienstzeiten:

Montag                8:00 Uhr - 15:30 Uhr

Dienstag              8:00 Uhr - 18:00 Uhr

Mittwoch             8:00 Uhr - 12:00 Uhr

Donnerstag         8:00 Uhr - 15:30 Uhr

Freitag                 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Während der Veröffentlichungsfrist können zu den ausgelegten Unterlagen Hinweise, Bedenken und Anregungen elektronisch per E-Mail an bauamt@peitz.de abgegeben werden. Es besteht ferner die Möglichkeit, Stellungnahmen schriftlich an das Amt Peitz, Bauamt, Schulstraße 6, 03185 Peitz oder nach telefonischer Terminvereinbarung während der Dienstzeiten zur Niederschrift vorzubringen.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bauleitplans unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz (BbgDSG). Sofern eine Stellungnahme ohne Absender abgegeben wird, erhält der Verfasser keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Weitere Informationen sind dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“ zu entnehmen, welches mit ausliegt.

Adresse Ort der Ausführung

Anlagen