Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Baugesetzbuch)

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Turnow-Preilack hat in öffentlicher Sitzung am 28.02.2025 den Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit der Bezeichnung „Solarpark Präsidentengraben“ in der Fassung Februar 2025 beschlossen und die dazugehörige Begründung gebilligt.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit findet in Form einer öffentlichen Auslegung des Planentwurfes statt. Die Unterlagen, die Gegenstand der öffentlichen Auslegung sind, werden

 

vom 03.04.2025 bis einschließlich 05.05.2025

 

veröffentlicht.

 

Weiterhin stehen über das zentrale Landesportal blp.brandenburg.de und bauleitplanung.brandenburg.de Informationen zu laufenden Vorhaben der kommunalen Bauleitplanung zur Verfügung.

 

Die Unterlagen liegen ebenfalls während der Auslegungsfrist im Bauamt des Amtes Peitz, Zimmer 2.20, Schulstraße 6 in 03185 während folgender Dienstzeiten:

 

Montag           von 8:00 Uhr bis 15:30 Uhr

Dienstag         von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Mittwoch         von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstag     von 8:00 Uhr bis 15:30 Uhr

Freitag            von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

 

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

 

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Hinweise, Bedenken und Anregungen zum Entwurf schriftlich oder nach telefonischer Terminvereinbarung während der Dienstzeiten zur Niederschrift vorgebracht werden.

Fragen zum Planentwurf können ebenfalls telefonisch unter Tel.-Nr.: 035601-38164 oder per E-Mail: schade@peitz.de gestellt werden. Es wird darum gebeten, Stellungnahmen elektronisch zu übermitteln.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gem. § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

 

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

 

Umweltbericht (Büro Landschaft-Park-Garten)

Der Umweltbericht besteht aus

1. einer Einleitung mit folgenden Angaben:

  • Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele des Bauleitplans, einschließlich der Beschreibung der Festsetzungen des Plans mit Angaben über Standorte, Art und Umfang sowie Bedarf an Grund und Boden der geplanten Vorhaben, und
  • Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes, die für den Bauleitplan von Bedeutung sind, und der Art, wie diese Ziele und die Umweltbelange bei der Aufstellung berücksichtigt wurden,

2. einer Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen, die in der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Satz 1 ermittelt wurden, mit Angaben der

  • Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustands, einschließlich der Umweltmerkmale der Gebiete, die voraussichtlich erheblich beeinflusst werden,
  • Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung und bei Nichtdurchführung der Planung,
  • geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen und in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten, wobei die Ziele und der räumliche Geltungsbereich des Bauleitplans zu berücksichtigen sind,

3. folgenden zusätzlichen Angaben:

  • Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten technischen Verfahren bei der Umweltprüfung, sowie Hinweise auf Schwierigkeiten, die bei der Zusammenstellung der Angaben aufgetreten sind, zum Beispiel technische Lücken oder fehlende Kenntnisse, Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen der Durchführung des Bauleitplans auf die Umwelt und
  • eine allgemein verständliche Zusammenfassung der erforderlichen Angaben.

Die Umweltprüfung bezieht sich auf das, was nach gegenwärtigem Wissensstand und allgemein anerkannten Prüfmethoden, sowie nach Inhalt und Detaillierungsgrad des Bauleitplans angemessener Weise verlangt werden kann.

Artenschutzfachbeitrag (Büro Landschaft-Park-Garten)

Für die Berücksichtigung artenschutzrechtlicher Belange ist die Erstellung eines Artenschutzfachbeitrags für den betroffenen Bereich mit den Schwerpunkten Avifauna, Reptilien und Amphibien, Libellen und Tagfalter notwendig. Einen besonderen Schwerpunkt bilden die Beziehungen der Avifaunavorkommen vom östlich gelegenen Naturschutzgebiet der „Laszinswiesen“ zu den Ackerflächen als Futterhabitate.

Folgende umweltbezogene Stellungnahmen zum Vorentwurf in der Fassung Mai 2024 liegen vor

  • Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung, Gemeinsame Landesplanungsabteilung der Länder Berlin und Brandenburg
  • Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg
  • Landesamt für Umwelt
  • Gewässerverband Spree-Neiße
  • Regionale Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald Regionale Planungsstelle
  • Landkreis Spree-Neiße, Untere Naturschutzbehörde, Obere Naturschutzbehörde, Untere Jagdbehörde
  • Landesbetrieb Forst Brandenburg
  • Stellungnahme der Öffentlichkeit / Bürger

 

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern eine Stellungnahme ohne Absender abgegeben wird, erhält der Verfasser keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

 

Weitere Informationen sind dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“ zu entnehmen, welches mit ausliegt.

Adresse Ort der Ausführung

Anlagen