Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Baugesetzbuch)

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Jänschwalde hat in öffentlicher Sitzung am 28.11.2024 den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Industrie- und Gewerbepark Jänschwalde“ der Gemeinde Jänschwalde in der Fassung von November 2024 beschlossen und die dazugehörige Begründung gebilligt.

Mit der Änderung des Bebauungsplanes wird die bauplanungsrechtliche Grundlage für die Entwicklung des Industrieparkes, primär die Umsetzung erster Ansiedlungsprojekte und die Realisierung der geplanten Bahnanbindung, geschaffen.

Das Plangebiet liegt in den Gemarkungen Drewitz und Jänschwalde und umfasst eine Fläche von ca. 206 ha. Die Lage des Plangebietes und die Abgrenzung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes „Industrie- und Gewerbepark Jänschwalde“ bleiben unverändert. Die Lage des Geltungsbereiches ist im beigefügten Kartenausschnitt dargestellt, der Bestandteil der Bekanntmachung ist.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit findet in Form einer öffentlichen Auslegung des Planentwurfes statt. Die Unterlagen, die Gegenstand der öffentlichen Auslegung sind, werden

 

vom 02.01.2025 bis einschließlich 06.03.2025

 

veröffentlicht.

 

Weiterhin stehen über das zentrale Landesportal blp.brandenburg.de und bauleitplanung.brandenburg.de Informationen zu laufenden Vorhaben der kommunalen Bauleitplanung zur Verfügung.

 

Die Unterlagen liegen zusätzlich während der Auslegungsfrist im Bauamt des Amtes Peitz, Zimmer 2.20, Schulstraße 6 in 03185 Peitz während folgender Dienstzeiten:

 

Montag           von 8:00 Uhr bis 15:30 Uhr

Dienstag         von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Mittwoch         von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstag     von 8:00 Uhr bis 15:30 Uhr

Freitag            von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

 

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

 

Während der Auslegefrist können von jedermann Hinweise, Bedenken und Anregungen zum Entwurf schriftlich oder nach telefonischer Terminvereinbarung während der Dienstzeiten zur Niederschrift vorgebracht werden.

Fragen zum Planentwurf können ebenfalls telefonisch unter Tel.-Nr.: 035601-38161 oder per

E-Mail: appelt@peitz.de gestellt werden. Es wird darum gebeten, Stellungnahmen elektronisch zu übermitteln.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gem. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.

 

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

 

Umweltbericht

Im Umweltbericht (UB) zum Planentwurf sind die wesentlichen gesetzlichen Grundlagen aufgeführt. Auf der Basis der vorliegenden umweltbezogenen Informationen ist im Umweltbericht, soweit relevant, der Planungsebene und dem Planungsstand entsprechend, die Ausgangslage hinsichtlich bestehender Schutzgegenstände sowie der Schutzgüter Biotope, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Boden und Fläche, Wasser, Klima und Luft, Wechselwirkungen, Landschaft, Mensch und Bevölkerung, Kultur- und sonstige Sachgüter sowie hinsichtlich von Natura-2000-Gebieten beschrieben und bewertet. Weiterhin ist die Anfälligkeit für schwere Unfälle oder Katastrophen Thema.

Im Umweltbericht werden die Auswirkungen der zulässigen Vorhaben auf die Schutzgegenstände und die o. a. Schutzgüter beschrieben und bewertet. Es finden sich Aussagen zu in Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten.

Im Bericht sind mögliche Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen dargelegt. Für die erheblich beeinträchtigten Schutzgüter sind im UB die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen herausgearbeitet.

Beschreibungen der Untersuchungsmethoden und der Überwachungsmaßnahmen sind ebenfalls Bestandteil des Umweltberichtes.

Als Anlagen sind dem Umweltbericht ein Gestaltungsplan sowie die Beiträge

  • Faunistisch-floristische Erfassungen mit Aussagen zu Biotopen, Fledermäusen, Brutvögeln sowie Reptilien
  • Ergänzende Unterlage zum Artenschutz mit Aussagen zu Maßnahmen auf externen Flächen sowie zu Artenschutzfragen hinsichtlich Reptilien, Brutvögeln und Fledermäusen
  • Maßnahmenblätter mit Aussagen zum Ausgleich zusätzlich zum Bereich Laßzinswiesen
  • Windkraftnutzung Flugplatz Drewitz Faunistische-Untersuchung - Artengruppen: Fledermäuse
  • Windkraftnutzung Flugplatz Drewitz Faunistische-Untersuchung - Artengruppen: Vögel; Brutvogelarten nach Anlage 1 Windkrafterlass, weitere Brutvogelarten
  • Windkraftnutzung Flugplatz Drewitz Faunistische-Untersuchung - Artengruppen: Vögel, Zug-, Rast-; Wander- und Überwinterungsgeschehen

beigefügt.

Fachbeiträge, Gutachten und sonstige Untersuchungen

  1. Schalltechnisches Gutachten - Teil Gewerbelärm (Akustikbüro Dahms Feb. 2024)

In diesem Beitrag finden sich Aussagen zur Schallkontingentierung

    1a. 1. Gutachterliche Stellungnahme Gewerbelärmkontingentierung (Akustikbüro Dahms Aug. 2024)

In diesem Beitrag finden sich Aussagen zum Schutz der sozialen Einrichtung „Neustart“ und zur Aktualisierung hinsichtlich der Anlagen zur Windenergienutzung

  1. Schalltechnisches Gutachten - Teil Verkehrslärm (Akustikbüro Dahms Dez. 2021)

In diesem Beitrag finden sich Aussagen zur Verkehrslärm und zum Bahnlärm

  1. Verkehrstechnische Untersuchung incl. Anlagen (PST GmbH März 2024)

In diesem Beitrag finden sich Aussagen zur Ermittlung des zukünftigen Verkehrsaufkommens

  1. Gutachterliche Stellungnahme „Betrachtung von potenziellen Störfallauswirkungen“ (GfBU März 2024)

In diesem Beitrag finden sich Aussagen zu den Auswirkungen von schweren Unfällen im Sinn von § 50 Satz 1 BImSchG

  1. Qualitative Stellungnahme Luftschadstoffe (Lohmeyer März 2024)

In diesem Beitrag finden sich Aussagen zu den Auswirkungen in Bezug auf Luftschadstoffe

  1. Schalltechnische Untersuchung Verkehrslärm Bahnanbindung des Industrie- und Gewerbegebietes Jänschwalde - GRAL (KSZ Ingenieurbüro GmbH Aug. 2024)

In diesem Beitrag finden sich Aussagen zum Schall aufgrund der Bahnanbindung

Folgende umweltbezogene Stellungnahmen zum Vorentwurf in der Fassung Februar 2024 liegen vor

  • Landesamt für Umwelt (LfU)
  • Landkreis Spree-Neiße, Untere Naturschutzbehörde
  • Nachbargemeinde Schenkendöbern
  • Arbeiter-Samariterbund
  • Stellungnahmen der Öffentlichkeit / Bürger

In diesen Unterlagen sind nach Einschätzung der Gemeinde folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar.

Schutzgebiete und sonstige Schutzgegenstände

  • Vorprüfung SPA-Gebiet „Spreewald und Lieberoser Endmoräne“ und FFH-Gebiet „Peitzer Teiche“
  • Auswirkungen auf Schutzgebiete, geschützte Biotope, Besonderer Artenschutz (§ 44 BNatSchG)

Schutzgut Lebensgemeinschaften, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt

  • Maßnahmen zum Ausgleich (extern)
  • Maßnahmenblätter

Schutzgut Klima und Luft

  • Luftschadstoffe

Schutzgut Landschaft

  • Beeinträchtigungen

Schutzgut Mensch, menschliche Gesundheit und Bevölkerung insgesamt

  • Schallimmissionen Gewerbelärm
  • Schallimmissionen Verkehrslärm
  • Schallschutz
  • Störfallfragen (§ 50 BImSchG)

Eingriffsbewältigung

  • Methodik Eingriffsermittlung und -bewertung, Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich
  • Untersuchungsumfang Umweltprüfung
  • Beachtung AGB-Erlass
  • Beachtung Kumulationsgebot

Sonstige

  • Formulierung der Festsetzungen mit Umweltbezug

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern eine Stellungnahme ohne Absender abgegeben wird, erhält der Verfasser keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Weitere Informationen sind dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“ zu entnehmen, welches mit ausliegt.

Adresse Ort der Ausführung

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