Eigentümer/innen: Auskunftserteilung zur Bauabgangsstatistik 2025
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Gesetz über die Statistik der Bautätigkeit im Hochbau und die Fortschreibung des
Wohnungsbestandes (Hochbaustatistikgesetz - HBauStatG) regelt, dass für den
Abbruch von Wohngebäuden auch die Eigentümerinnen und Eigentümer zur Auskunft
verpflichtet sind.