Bekanntgabe des Ergebnisses der Grenzermittlung durch Offenlegung

Sehr geehrte Eigentümer des Flurstückes 12 und 41,

die Grenzen des Grundstücks Gemeinde Teichland, Flur 7, Gemarkung Maust, Flurstück 43, 12, und 41 sind vermessen worden.

Im Grenztermin am 12.01.2024 war Gelegenheit, sich über das Ergebnis der Grenzermittlung unterrichten zu lassen und die zur Grenzfeststellung notwendigen Anerkennungserklärungen abzugeben. Am Grenztermin haben Sie oder ein von Ihnen Bevollmächtigter jedoch nicht teilgenommen.