Steuern Symbolbild

Die Grundsteuerreform ist im vollen Gange. Mit Datum vom 01.01.2025 verlieren alle alten Grundsteuerbescheide und damit das alte Grundsteuerrecht seine Wirkung.

Alle Grundstückseigentümer, welche zum 01.01.2022 Eigentümer waren, mussten eine Erklärung an das Finanzamt abgeben. Dieses hat dann die Erklärung verarbeitet und einen Bescheid über den Grundsteuerwert- und Messbetrag versandt. Dieser Bescheid ist die Grundlage für die Berechnung und Festsetzung der Grundsteuer. Seit Ende 2022 gingen im Amt Peitz über 7.000 Grundsteuermeldungen vom Finanzamt ein. Seit Beginn dieses Jahres wurden diese Meldungen verarbeitet, um einen Hebesatz zu ermitteln. Ab November wurden die Hebesätze den Stadtverordneten und Gemeindevertretern vorgestellt und ausführlich über den Hebesatz und die kommenden Schritte beraten.

Sobald die neuen Hebesätze durch die entsprechenden Gremien beschlossen werden, erfolgt die Veröffentlichung der Hebesätze im Amtsblatt für das Amt Peitz. Nach der Veröffentlichung der beschlossenen Hebesätze werden die Grundsteuerbescheide erstellt und versandt.

 

Sollten Sie Ihr Grundstück nach dem 01.01.2022 verkauft oder überschrieben haben und trotzdem einen Bescheid erhalten, wurde der Eigentümerwechsel durch das Finanzamt vermutlich noch nicht berücksichtigt. Wir bitten daher um etwas Geduld, bis das Finanzamt Cottbus Ihnen mitteilt, dass sich Ihre Steuerpflicht ändert.

 

Weitere wichtige Informationen für Ihren Grundsteuerbescheid:

 

Bitte achten Sie auf möglicherweise geänderte Kassenzeichen!

Dies könnte bei Daueraufträgen Ihrerseits problematisch werden und muss dann bei Ihrem Kreditinstitut geändert werden. Eine Zuordnung der Zahlung ist sonst nicht mehr möglich.

 

Bitte achten Sie auf die Ratenfälligkeiten!

In manchen Fällen können sich Ihre sonst übliche Ratenzahl von 1 Rate im Jahr auf 4 Raten geändert haben. Sollten Sie eine Einmalzahlung der Grundsteuer wünschen, können Sie einen Antrag auf Jahreszahlung zum 01.07. stellen.

Link zum Formular: https://www.peitz.de/media/924

 

Bitte achten Sie auf erteilte Einzugsermächtigungen!

In den Fällen, wo sich Kassenzeichen geändert haben, werden bereits erteilte Einzugsermächtigungen nicht mit übernommen. In diesem Fall müsste eine neue Einzugsermächtigung für das neue Kassenzeichen erteilt werden.

Link zum Formular: https://www.peitz.de/media/535

 

Bei weiteren Fragen:

 

Bei Fragen zum Thema Zahlungen wenden Sie sich bitte an die Fachbereiche Steuern oder Kasse

Bei allgemeinen Fragen zu Ihrem Grundsteuerbescheid wenden Sie sich bitte an den Fachbereich Steuern

Bei Fragen zum Messbetrag sowie der damit verbundenen Bewertung des Grundstückes wenden Sie sich bitte ausschließlich an das Finanzamt Cottbus.

Gemeindebezug