Festsetzung der Hundesteuer der Stadt Peitz/Picnjo für das Kalenderjahr 2024

 

Steuerfestsetzung

Die Stadtverordnetenversammlung hat gemäß §§ 1, 2 und 3 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg und durch § 3 der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Peitz/Picnjo vom 23.05.2018 die Steuersätze für die Hundesteuer festgesetzt auf:

 

42,00 Euro für den ersten Hund

60,00 Euro für den zweiten Hund

72,00 Euro für den dritten und jeden weiteren Hund

300,00 Euro je gefährlichen Hund im Sinne des § 2 der Hundesteuersatzung

 

Diese Steuersätze gelten unverändert auch für das Jahr 2024.

 

Für diejenigen Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr 2024 die gleiche Hundesteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, wird aufgrund § 12a des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg die Hundesteuer für das Kalenderjahr 2024 in derselben Höhe wie für das Vorjahr durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt. Sie erhalten für das Kalenderjahr 2024 keinen Steuerbescheid. Für die oben genannten Steuerschuldner treten mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, als wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. Dies gilt nicht, wenn Änderungen in der sachlichen oder persönlichen Steuerpflicht eintreten. In diesen Fällen ergeht ein entsprechender schriftlicher Hundesteuerbescheid.

 

Die Steuer ist am 01.07.2024 fällig (§ 8 Hundesteuersatzung).

 

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese durch öffentliche Bekanntmachung bewirkte Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Amtsdirektorin des Amtes Peitz/Picnjo, Schulstraße 6, 03185 Peitz/Picnjo einzulegen. Gemäß § 80 Abs. 2 der Verwaltungsgerichtsordnung hat der Widerspruch keine aufschiebende Wirkung. Die Steuer ist deshalb auch dann fristgemäß zu entrichten, wenn von dem Rechtsbehelf des Widerspruchs Gebrauch gemacht wird.

 

Peitz/ Picnjo, den 03.01.2024

 

K. Lichtblau

amtierende Amtsdirektorin

Gemeinde/Ort

Adresse Ort der Ausführung

Einsichtszeitraum

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