Aufgrund des § 7 Nummer 3 und des § 14 Absatz 1 der Eigenbetriebsverordnung hat die Verbands versammlung durch Beschluss vom 12.12.2023 den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2024 festgestellt:
1. Es betragen
1.1 im Erfolgsplan
die Erträge 3.440.939
die Aufwendungen -3.525.027
der Jahresgewinn 0
der Jahresverlust -84.088
1.2 im Finanzplan
Mittelzufluss/Mittelabfluss aus laufender Geschäftstätigkeit 360.000
Mittelzufluss/Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit -403.000
Mittelzufluss/Mittelabfluss aus der Finanzierungstätigkeit -445.000
2. Es werden festgesetzt
2.1 der Gesamtbetrag der Kredite auf 0
2.2 der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0
2.3 die Verbandsumlage 0
2.4 die Niederschlagswasserumlage 87.458
Nach § 29 Abs. 2 Satz 1 GKGBbg und des § 10 Abs. 3 g der Verbandssatzung haben die
einzelnen Verbandsmitglieder folgende Anteile zu tragen:
a) Drachhausen 0
b) Drehnow 0
c) Heinersbrück 0
d) Jänschwalde 0
e) Tauer 0
f) Turnow-Preilack 0
g) Peitz 0
Gemäß § 10 Abs. 4 der Verbandssatzung wird die Niederschlagswasserumlage wie folgt aufgeteilt:
a) Stadt Peitz 80.539
b) Jänschwalde OT Jänschwalde-Ost 6.919
Peitz, den 13.12.2023
O. Bubner K. Lichtblau
Stellvertretender Vorsitzender 1. allgemeine Stellvertreterin
der Verbandsversammlung der Verbandsleitung
Diese Festsetzungen wurde im „Amtsblatt für das Amt Peitz/Amtske łopjeno za amt Picnjo mit seinen Gemeinden Drachhausen/Hochoza, Drehnow/Drjenow, Heinersbrück/Móst, Jänschwalde/Janšojce, Tauer/Turjej, Teichland/Gatojce, Turnow-Preilack/Turnow-Pśiłuk und der Stadt Peitz/Picnjo“, Ausgabe 02/2024 vom 28.02.2024, öffentlich bekannt gemacht.