Aufgrund des § 7 Nummer 3 und des § 14 Absatz 1 der Eigenbetriebsverordnung hat die Verbands versammlung durch Beschluss vom 12.12.2023 den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2024 festgestellt:

1. Es betragen

   1.1 im Erfolgsplan

      die Erträge 3.440.939

      die Aufwendungen -3.525.027

      der Jahresgewinn 0

      der Jahresverlust -84.088

   1.2 im Finanzplan

      Mittelzufluss/Mittelabfluss aus laufender Geschäftstätigkeit 360.000

      Mittelzufluss/Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit -403.000

      Mittelzufluss/Mittelabfluss aus der Finanzierungstätigkeit -445.000

2. Es werden festgesetzt

   2.1 der Gesamtbetrag der Kredite auf 0

   2.2 der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0

   2.3 die Verbandsumlage 0

   2.4 die Niederschlagswasserumlage 87.458

Nach § 29 Abs. 2 Satz 1 GKGBbg und des § 10 Abs. 3 g der Verbandssatzung haben die
einzelnen Verbandsmitglieder folgende Anteile zu tragen:

a) Drachhausen 0

b) Drehnow 0

c) Heinersbrück 0

d) Jänschwalde 0

e) Tauer 0

f) Turnow-Preilack 0

g) Peitz 0

 

Gemäß § 10 Abs. 4 der Verbandssatzung wird die Niederschlagswasserumlage wie folgt aufgeteilt:

a) Stadt Peitz 80.539

b) Jänschwalde OT Jänschwalde-Ost 6.919

 

Peitz, den 13.12.2023

 

O. Bubner                                                      K. Lichtblau
Stellvertretender Vorsitzender            1. allgemeine Stellvertreterin
der Verbandsversammlung                   der Verbandsleitung


Diese Festsetzungen wurde im „Amtsblatt für das Amt Peitz/Amtske łopjeno za amt Picnjo mit seinen Gemeinden Drachhausen/Hochoza, Drehnow/Drjenow, Heinersbrück/Móst, Jänschwalde/Janšojce, Tauer/Turjej, Teichland/Gatojce, Turnow-Preilack/Turnow-Pśiłuk und der Stadt Peitz/Picnjo“, Ausgabe 02/2024 vom 28.02.2024, öffentlich bekannt gemacht.

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