Die Gemeindevertretung der Gemeinde Turnow-Preilack hat in der öffentlichen Sitzung am 13.10.2023 die Teil-Änderung des Bebauungsplans „Gewerbestättengebiet Turnow“ beschlossen.

Das Plangebiet liegt im Ortsteil Turnow, Flur 4, südlich des Präsidentengrabens und westlich der Landesstraße L50. Der räumliche Geltungsbereich ist in der beigefügten Anlage dargestellt, der Bestandteil der Bekanntmachung ist.

Für den betreffenden Teilbereich wird ein selbstständiger vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt mit der Bezeichnung "Solarpark Präsidentengraben". Ziel ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen zur Errichtung und zum Betrieb einer PV-Freiflächenanlage innerhalb dieses Plangebiets.

Adresse Ort der Ausführung

Anlagen