Die Gemeindevertretung der Gemeinde Turnow-Preilack hat in der öffentlichen Sitzung am 24.05.2024 den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit der Bezeichnung „Solarpark Präsidentengraben“ einschließlich der zugehörigen Begründung mit einem Umweltbericht in der Fassung vom Mai 2024 gebilligt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Die städtebauliche Zielstellung sieht die Entwicklung eines Sonstiges Sondergebiets gemäß § 11 Abs. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) mit der Zweckbestimmung für die Nutzung als Photovoltaik-Freiflächenanlage (SO Photovoltaik) vor.
Der räumliche Geltungsbereich des Bauleitplans umfasst eine Fläche von rund 18 ha im Ortsteil Turnow, Flur 4, südlich des Präsidentengrabens und westlich der Landesstraße L50. Die Lage des Geltungsbereichs ist im beigefügten Kartenausschnitt dargestellt, der Bestandteil dieser Bekanntmachung ist.
Die Unterlagen, die Gegenstand der öffentlichen Auslegung sind, liegen während der Veröffentlichungsfrist
vom 04.07.2024 bis einschließlich 06.08.2024
im Bauamt des Amtes Peitz, Zimmer 2.9, Schulstraße 6 in 03185 Peitz während folgender Dienstzeiten:
Montag 8:00 Uhr - 15:30 Uhr
Dienstag 8:00 Uhr - 18:00 Uhr
Mittwoch 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag 8:00 Uhr - 15:30 Uhr
Freitag 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Weiterhin stehen über das zentrale Landesportal blp.brandenburg.de und bauleitplanung. brandenburg.de Informationen zu laufenden Vorhaben der kommunalen Bauleitplanung zur Verfügung.
Während der v.g. Frist können zu den ausgelegten Unterlagen Hinweise, Bedenken und Anregungen schriftlich oder nach telefonischer Terminvereinbarung während der Dienstzeiten zur Niederschrift vorgebracht werden. Diese sind bis spätestens 09.08.2024 (Posteingang) an den Amtsdirektor des Amtes Peitz, Schulstraße 6, 03185 Peitz zu senden. Ferner besteht die Möglichkeit der Abgabe von Stellungnahmen per E-Mail unter der Adresse donath@peitz.de.
Fragen zum Planentwurf können telefonisch unter Tel.-Nr.: (035601)38162 oder per E-Mail: donath@peitz gestellt werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz (BbgDSG). Sofern eine Stellungnahme ohne Absender abgegeben wird, erhält der Verfasser keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Weitere Informationen sind dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“ zu entnehmen, welches mit ausliegt.