Öffentliche Bekanntmachung

Im Amt Peitz, Gemarkung Drachhausen, Fluren 1- 3, 5, 7 und 8 wurden die Nutzungsarten aktualisiert.

Gemäß § 8 (2) des Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg (BbgVermG) ist der Nachweis der Liegenschaften im Geobasisinformationssystem das Liegenschaftskataster. Die Übereinstimmung zwischen Liegenschaftskataster und Grundbuch ist zu wahren. Gemäß § 5 (1) BbgVermG sind die Geobasisdaten des Raumbezugs, der Liegenschaften und der Landschaft zu erfassen, in einem Geobasisinformationssystem zu führen und als Geobasisinformationen bereitzustellen. Gemäß § 11 (1) BbgVermG gehören die Lage, Nutzungsart sowie öffentlich-rechtliche Festlegungen zu den Inhalten des Liegenschaftskatasters.

 Schöne

Fachbereichsleiter

Landkreis Spree-Neiße

Katasteramt

 

Adresse Ort der Ausführung