Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Peitz hat in der öffentlichen Sitzung am 02.09.2024 die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit der Bezeichnung „Wohnbebauung Friedensstraße“ beschlossen.

Von der Planung betroffen ist das Flurstück 846 der Flur 7 in der Gemarkung Peitz mit einer Größe von 4.858 m². Der räumliche Geltungsbereich ist in der beigefügten Anlage dargestellt, der Bestandteil der Bekanntmachung ist.

Ziel ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Errichtung von Einfamilienhäusern.

Adresse Ort der Ausführung

Anlagen