Information des Bauamtes

hier: Auskunftserteilung zur Bauabgangsstatistik

 

Das Gesetz über die Statistik der Bautätigkeit im Hochbau und die Fortschreibung des Wohnungsbestandes (Hochbaustatistikgesetz - HBauStatG) regelt, dass für den Abbruch von Wohngebäuden auch die Eigentümerinnen und Eigentümer zur Auskunft verpflichtet sind.

Mit Ihren Angaben sichern Sie die Aktualität der jährlichen Fortschreibung des Wohngebäude- und Wohnungsbestandes für Ihre Gemeinde und damit u. a. die Grundlage für bau- und wohnungspolitische Entscheidungen.

Melden Sie bitte deshalb als Eigentümerin/Eigentümer

- den Abbruch von Wohngebäuden bis 1.000 m³ umbauten Raum,

- den Abgang von Gebäudeteilen mit Wohnraum (Wohnräume, Wohnungen)

- die Nutzungsänderung von Wohnraum

an das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Standort Berlin (E-Mail, Fax oder Post).

 

Der Erhebungsbogen ist unter: https://www.statistik-bw.de/baut/servlet/LaenderServlet online abrufbar.

 

Beachten Sie bitte, dass der Abbruch von Wohngebäuden mit mehr als 1.000 m³ umbauten Raum bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen ist. In diesen Fällen reichen Sie den ausgefüllten Erhebungsbogen zur Bauabgangsstatistik nur bei der Bauaufsichtsbehörde ein.

 

Bitte reichen Sie den ausgefüllten Erhebungsbogen 2024 zur Bauabgangsstatistik bei der Bauaufsichtsbehörde bzw. dem Amt für Statistik Berlin-Brandenburg - Standort Berlin - bis spätestens zum 14. März 2025 ein.

Dies kann auch per E-Mail an Bautaetigkeit@statistik-bbb.de erfolgen.

 

Land Brandenburg

Amt für Statistik Berlin-Brandenburg

Alt-Friedrichsfelde 60, 10315 Berlin