Ab dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer auf Grundlage neuen Rechts erhoben. Durch das Grundsteuer-Reformgesetz von 2019 und der damit verbundenen Neubewertung aller Grundstücke durch das Finanzamt sind zwingend neue Bescheide für 2025 notwendig. Die bisherigen Grundsteuerbescheide verlieren zum 31.12.2024 ihre Wirksamkeit. Aufgrund der Datenlage konnte jedoch für 2025 noch nicht in allen amtsangehörigen Gemeinden ein neuer Hebesatz für die Grundsteuer A und B festgesetzt werden. Die neuen Grundsteuerbescheide für 2025 werden nun schrittweise im 1. Quartal 2025 bearbeitet und verschickt.
Das bedeutet für Sie: Keine Zahlung ohne neuen Bescheid!
Sollten Sie dem Kreditinstitut bisher zum Ausgleich der Grundsteuer einen Dauerauftrag erteilt haben, stornieren Sie ihn bitte. Haben Sie ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, erfolgt der Lastschrifteinzug erst wieder, nachdem Ihnen ein neuer Grundsteuerbescheid zugegangen ist.