Zur Vermeidung der Einschleppung oder Verschleppung der Geflügelpest durch Wildvögel wurden am 28. Oktober 2025 bestimmte Maßnahmen angeordnet. Diese entnehmen Sie bitte der Tierseuchenallgemeinverfügung im Anhang.
Zur Vermeidung der Einschleppung oder Verschleppung der Geflügelpest durch Wildvögel wurden am 28. Oktober 2025 bestimmte Maßnahmen angeordnet. Diese entnehmen Sie bitte der Tierseuchenallgemeinverfügung im Anhang.