Frau A. Born
Raum
Aufgaben
Aufgrund der neuen EU-Verordnung 2024/886 zur Betrugsprävention im Zahlungsverkehr sind alle Banken verpflichtet ab dem 09. Oktober 2025 bei der Erfassung von SEPA-Überweisungen und SEPA-Echtzeitüberweisungen eine sogenannte Empfängerüberprüfung (Verification of Payee - VoP) durchzuführen.