Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Baugesetzbuch)
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Jänschwalde hat in öffentlicher Sitzung am 07.03.2024 den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans „Industrie- und Gewerbepark Jänschwalde“ der Gemeinde Jänschwalde in der Fassung von Februar 2024 beschlossen und die die dazugehörige Begründung gebilligt.
Mit der Änderung des Bebauungsplans wird die bauplanungsrechtliche Grundlage für die Entwicklung des Industrieparks, primär die Umsetzung erster Ansiedlungsprojekte und die Realisierung der geplanten Bahnanbindung, geschaffen.
Das Plangebiet liegt in den Gemarkungen Drewitz und Jänschwalde und umfasst eine Fläche von ca. 209 ha. Die Lage des Plangebiets und die Abgrenzung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans „Industrie- und Gewerbepark Jänschwalde“ bleiben unverändert. Die Lage des Geltungsbereichs ist im beigefügten Kartenausschnitt dargestellt, der Bestandteil der Bekanntmachung ist.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB findet in Form einer ersten öffentlichen Auslegung des Entwurfs statt. Der beschlossene Planentwurf der Änderung des Bebauungsplans in der Fassung vom Februar 2024 liegt einschließlich seiner Begründung (inklusive Umweltbericht)
vom 04.04.2024 bis einschließlich 06.05.2024
im Bauamt des Amtes Peitz, Zimmer 2.7, Schulstraße 6 in 03185 Peitz während folgender Dienstzeiten:
Montag von 8:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Dienstag von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag von 8:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Während der Auslegefrist können von jedermann Hinweise, Bedenken und Anregungen zum Entwurf schriftlich oder nach telefonischer Terminvereinbarung während der Dienstzeiten zur Niederschrift vorgebracht werden.
Fragen zum Planentwurf können ebenfalls telefonisch unter Tel.-Nr.: 035601-38164 oder per E-Mail an: appelt@peitz.de gestellt werden.
Es wird darum gebeten, Stellungnahmen elektronisch zu übermitteln.
Die Unterlagen, die Gegenstand der öffentlichen Auslegung sind, können während der Auslegefrist auf der Homepage des Amtes Peitz unter www.peitz.de eingesehen werden. Zusätzlich stehen diese Unterlagen während der Auslegefrist im zentralen Landesportal unter der nachfolgenden Internetadresse zur Verfügung:
http://bauleitplanung.brandenburg.de
Es wird darauf hingewiesen, dass der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen maßgeblich ist.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.