Wichtiger Hinweis zur Grundsteuer 2025
Ab dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer auf Grundlage neuen Rechts erhoben. Durch das Grundsteuer-Reformgesetz von 2019 und der damit verbundenen Neubewertung aller Grundstücke durch das Finanzamt sind zwingend neue Bescheide für 2025 notwendig. Die bisherigen Grundsteuerbescheide verlieren zum 31.12.2024 ihre Wirksamkeit.